OJA & COVID 19

Aktueller Leitfaden für außerschulische Jugendarbeit

Montag, 1. August 2022

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sehen u.a. vor, dass positiv auf Covid-19 getestete MAs sofern sie durchgehend FFP-2 Maske tragen weiterhin ihrer beruflichen Tätigkeit im Jugendzentrum nachgehen können, siehe Leifaden, wenn auch restriktivere Vorgaben seitens des Trägers möglich sind:
[....] "Als Hilfestellung für die Jugendarbeit wurden „Spezielle Empfehlungen“ ausgearbeitet, die im Präventionskonzept berücksichtigt werden können. Ohne verbindlichen landesrechtli chen Vorschriften vorzugreifen, empfiehlt das Bundeskanzleramt folgende Maßnahmen. Generell ist auf das individuelle Sicherheitsbedürfnis Rücksicht zu nehmen. Restriktivere Vorgaben sind jederzeit möglich." [...] (S.14)
Der Einsatz von positiv getesteten MA´s im offenen Betrieb wird bundesweit sehr kontrovers diskutiert, die Tendenz geht eher zu einer Empfehlung zu konzeptioneller Arbeit bzw. digitaler Jugendarbeit im Homeoffice um Kolleg:innen und Besucher:innen best möglich zu schützen. Dieser Empfehlung möchten wir uns anschließen wenn auch die letztendliche Entscheidung dem jeweiligen Arbeitgeber obliegt.

Dienstag, 19. April 2022

Der Leitfaden für außerschulische Jugendarbeit wurde mit 16. April 2022 auf Basis der aktuellen Verordnung aktualisiert: Es gelten derzeit keine Einschränkungen für Zusammenkünfte.
Das bedeutet: Ein Einlass ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ist erlaubt. Nächtigungen sind erlaubt. Das Verabreichen von Speisen und der Ausschank von Getränken ist zulässig. Generell besteht keine Maskenpflicht (in- und outdoor) und die Notwendigkeit zu einer Kontaktpersonennachverfolgung. Das BKA empfiehlt jedoch auf das individuelle Sicherheitsbedürfnis einzugehen und bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen

Offene Jugendarbeit in Kärnten, das sind:

0
Jugendzentren
0
Fachkräfte
0
Stunden Jugendarbeit/ Woche

🕶 News!

Hier gibt es monatlich die News zum Thema Offene Jugendarbeit NETZ:werk Kärnten